Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 04.11.2009 - L 10 R 3289/09 NZB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6966
LSG Baden-Württemberg, 04.11.2009 - L 10 R 3289/09 NZB (https://dejure.org/2009,6966)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.11.2009 - L 10 R 3289/09 NZB (https://dejure.org/2009,6966)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. November 2009 - L 10 R 3289/09 NZB (https://dejure.org/2009,6966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassung der Berufung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - stationäre medizinische Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung - unmittelbarer Anschluss - Krankengeld - Übergangsgeld - zuständiger Träger - Erstattungsanspruch

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Zulassung der Berufung - Erstattungsanspruch der Krankenversicherung gegenüber dem Rentenversicherungsträger auf gewährte Leistungen während einer stufenweisen Wiedereingliederung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übergangsgeld für den Zeitraum zwischen Beendigung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme und Beginn einer stufenweisen Wiedereingliederung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 51 Abs. 5; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 1
    Erstattung von während einer stufenweisen Wiedereingliederung nach Ende einer stationären Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation gezahltem Krankengeld durch den Rentenversicherungsträger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 26/07 R

    Stationäre medizinische Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.11.2009 - L 10 R 3289/09
    Denn die Antwort auf diese Frage ergibt sich unmittelbar aus § 51 Abs. 5 SGB IX. Dies gilt auch für die Zeit vor Inkrafttreten dieser Regelung, weil es sich bei dieser Regelung - wie vom Bundessozialgericht bereits entschieden (vgl. BSG, Urteil vom 29.01.2008, B 5a/5 R 26/07 R in SozR 4-3250 § 51 Nr. 1) - lediglich um eine Klarstellung handelt.

    Zur Begründung hat das Sozialgericht unter wörtlicher Zitierung eines Auszugs aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.01.2008 (B 5a/5 R 26/07 R) ausgeführt, die Beklagte sei für die Erbringung der Rehabilitationsleistung in Form einer stufenweisen Wiedereingliederung zuständig gewesen, da die stationäre Rehabilitationsmaßnahme nur einen Teilerfolg erbracht habe und deshalb die in unmittelbarem Zusammenhang durchgeführte stufenweise Wiedereingliederung erforderlich gewesen sei.

    Dies wird im Übrigen durch die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29.01.2008, B 5a/5 R 26/07 R in SozR 4-3250 § 51 Nr. 1) bestätigt, denn danach stehen die stufenweise Wiedereingliederung und die stationäre Rehabilitationsmaßnahme wegen der gemeinsamen Zielsetzung in einem so engen Zusammenhang, dass letztlich beide als einheitliche Maßnahme anzusehen sind, die mit der stationären Aufnahme in der Reha-Einrichtung beginnt und im günstigsten Fall mit der vollen Rückkehr des Versicherten an seinen Arbeitsplatz endet.

  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.11.2009 - L 10 R 3289/09
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann nicht, wenn sie bereits höchstrichterlich entschieden ist (BSG, Beschluss vom 22.07.1988, 7 BAr 104/87 in SozR 1500 § 160a Nr. 65) oder wenn sie praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG, Beschluss vom 30.03.2005, B 4 RA 257/04 B in SozR 4-1500 § 160a Nr. 7).

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Beantwortung eindeutig aus dem Gesetz ergibt (BSG, Beschluss vom 30.03.2005, a.a.O.).

  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.11.2009 - L 10 R 3289/09
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Streitsache eine Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung klärungsbedürftig ist (vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2005, B 1 KR 107/04 B in SozR 4-1500 § 160a Nr. 9).
  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.11.2009 - L 10 R 3289/09
    Denn eine Klärungsbedürftigkeit ist dann nicht gegeben, wenn die Rechtsfrage nicht mehr geltendes Recht betrifft und nicht erkennbar wird, dass noch eine erhebliche - genau zu bezeichnende - Anzahl von Fällen nach diesen Vorschriften zu entscheiden sind (BSG, Beschluss vom 13.08.2002, B 2 U 104/02 B m.w.N., BSG, Beschluss vom 28.11.1975, 12 BJ 150/75 in SozR 1500 § 160a Nr. 19).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 104/02 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.11.2009 - L 10 R 3289/09
    Denn eine Klärungsbedürftigkeit ist dann nicht gegeben, wenn die Rechtsfrage nicht mehr geltendes Recht betrifft und nicht erkennbar wird, dass noch eine erhebliche - genau zu bezeichnende - Anzahl von Fällen nach diesen Vorschriften zu entscheiden sind (BSG, Beschluss vom 13.08.2002, B 2 U 104/02 B m.w.N., BSG, Beschluss vom 28.11.1975, 12 BJ 150/75 in SozR 1500 § 160a Nr. 19).
  • BSG, 22.07.1988 - 7 BAr 104/87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegungsumfang - Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.11.2009 - L 10 R 3289/09
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann nicht, wenn sie bereits höchstrichterlich entschieden ist (BSG, Beschluss vom 22.07.1988, 7 BAr 104/87 in SozR 1500 § 160a Nr. 65) oder wenn sie praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG, Beschluss vom 30.03.2005, B 4 RA 257/04 B in SozR 4-1500 § 160a Nr. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 5 R 491/10
    Nach der - den Beteiligten bekannten - Rechtsprechung des BSG (vgl. insbesondere BSG, Urt. v. 20.10.2009, - B 5 R 44/08 R - Urt. v. 5.2.2009, - B 13 R 27/08 R - Urt. v. 29.1.2008 - B 5a/5 R 26/07 R - auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 4.11.2009, - L 10 R 3289/09 NZB - LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 21.9.2011, - L 7 AL 94/10 -) ist der Rentenversicherungsträger in Fällen der vorliegenden Art (bei Erfüllung der einschlägigen Leistungsvoraussetzungen, insbesondere der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen im Übrigen) unter folgenden (zusammengefassten) Voraussetzungen zur Zahlung von Übergangsgeld verpflichtet und damit für diese Leistung zuständig:.

    Das (Anschluss-)Übergangsgeld schließt auch das "Zwischenübergangsgeld" ein (vgl. Schlette, in: jurisPK-SGB IV § 51 Rdnr. 39 sowie die Schrifttumsnachweise im Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 4.11.2009, - L 10 R 3289/09 NZB -).

  • SG Stuttgart, 02.09.2010 - S 24 R 9514/07

    Leistung zur medizinischen Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung -

    dazu nur LSG Ba.-Wü., Beschl. v. 04.11.2009 - L 10 R 3289/09 NZB, juris, m. w. N. zur Rspr. des BSG; von der Heide , in: Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX, 3. Aufl. 2009, § 51 Rz. 23; Redwitz , in: Bihr/Fuchs/Krauskopf, SGB IX, 2006, § 51 Rz. 39,.

    siehe nur LSG Ba.-Wü., Beschl. v. 04.11.2009 - L 10 R 3289/09 NZB, juris, m. w. N.

  • SG Stuttgart, 02.09.2010 - S 24 R 8304/09

    Leistung zur medizinischen Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung -

    BSG, Urt. v. 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R, SozR 4-3250 § 14 Nr. 9; Urt. v. 29.01.2008 - B 5a/5 R 26/07 R, SozR 4-3250 § 51 Nr. 1; LSG Ba.-Wü., Beschl. v. 04.11.2009 - L 10 R 3289/09 NZB, juris; Schlette , in: jurisPK-SGB IX, 2010, § 51 Rz. 37; Schütze , in: Hauck/Noftz, SGB IX, § 51 Rz. 29 a; vgl. auch BT-Drucks. 15/1783, S. 13.

    LSG Ba.-Wü., Beschl. v. 04.11.2009 - L 10 R 3289/09 NZB, juris, m. w. N.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2012 - L 4 R 902/10
    Handelte es sich bei der stationären medizinischen Rehabilitation mit anschließender stufenweiser Wiedereingliederung also bereits vor Einfügung des § 51 Abs. 5 SGB IX um eine einheitliche Maßnahme mit Beginn im Zeitpunkt der stationären Aufnahme in der Rehabilitationseinrichtung und Ende mit Abschluss der stufenweisen Wiedereingliederung, ergab sich der Anspruch auf Übergangsgeld auch für den Zeitraum zwischen Ende der stationären Maßnahme und dem Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung aus § 20 Abs. 1 SGB VI (vgl. hierzu auch Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 04. November 2009, L 10 R 3289/09 NZB, nicht veröffentlicht).
  • SG Stuttgart, 02.09.2010 - S 24 R 9049/08

    Leistung zur medizinischen Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung -

    BSG, Urt. v. 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R, SozR 4-3250 § 14 Nr. 9; Urt. v. 29.01.2008 - B 5a/5 R 26/07 R, SozR 4-3250 § 51 Nr. 1; LSG Ba.-Wü., Beschl. v. 04.11.2009 - L 10 R 3289/09 NZB, juris; Schlette , in: jurisPK-SGB IX, 2010, § 51 Rz. 37; Schütze , in: Hauck/Noftz, SGB IX, § 51 Rz. 29 a; vgl. auch BT-Drucks. 15/1783, S. 13.
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2010 - L 10 R 2828/10
    Die Frage, ob der Anspruch auf Übergangsgeld auch den Zeitraum zwischen Beendigung der stationären Rehabilitationsmaßnahme und Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung umfasst, ergibt sich - wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 04.11.2009, L 10 R 3289/09 NZB) - für den Zeitraum ab 01.05.2004 aus dem Gesetz.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht